SHANGHAI, 26. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Ein 36-jähriger pakistanischer Patient hat nach einer personalisierten CAR-T-Immuntherapie im Jiahui International Cancer Center in Shanghai eine vielversprechende erste Besserung erzielt, nachdem er zuvor erschöpfende Standardbehandlungen gegen eine aggressive, rezidivierende Blutkrebserkrankung durchlaufen hatte.
Muhammad, ein Krankenhausmitarbeiter aus Quetta, Pakistan, litt an einem diffusen großzelligen B-Zell-Lymphom (DLBCL). Nach mehreren Chemotherapiezyklen und einer fehlgeschlagenen Knochenmarktransplantation schritt seine Erkrankung bis Anfang 2026 bis zum Stadium IVB fort, mit weitreichenden Metastasen in Lunge, Brustfell und Knochen, begleitet von starken, hartnäckigen Schmerzen. Ärzte vor Ort bestätigten, dass es keine weiteren wirksamen konventionellen Behandlungsmöglichkeiten gebe, und empfahlen eine fortschrittliche Therapie im Ausland; sein Antrag auf eine Behandlung im Ausland wurde von der pakistanischen Ärztekammer offiziell genehmigt.
Nach einer Bewertung medizinischer Einrichtungen in mehreren Ländern entschied sich Muhammad für Jiahui, da diese Einrichtung sich durch einen effizienten Beratungsservice und eine aufmerksame Patientenbetreuung während des gesamten Vorbereitungsprozesses auszeichnete.
Angesichts des komplexen Krankheitsbildes von Muhammad und seiner erheblichen Tumorlast entwickelte Dr. Hao Siguo, der leitende Facharzt für Hämatologie, nach einer Fernkonsultation ein individuelles CAR-T-Therapieschema für ihn. Um das Tumorvolumen vor der Zellinfusion zu verringern, konzipierte er eine Überbrückungstherapie, die Chemotherapie und lokale Strahlentherapie kombiniert. Diese Strategie führte später zu einer erfolgreichen Senkung der mit der Infusion verbundenen Risiken und verbesserte die Gesamtwirksamkeit der Behandlung.
Da die Funktionen der lebenswichtigen Organe stabil waren, setzte das multidisziplinäre Team die individuell abgestimmte Therapie fort. Nachdem dem Patienten Lymphozyten entnommen worden waren – der erste Schritt des CAR-T-Verfahrens – und er vorbereitende Therapien erhalten hatte, um seinen körperlichen Zustand für eine sichere Zellinfusion zu optimieren, erhielt Muhammad am 23. April 2026 seine personalisierte CAR-T-Zellinfusion. Während seines stationären Aufenthalts trat bei ihm lediglich ein leichtes, gut zu behandelndes Zytokinfreisetzungssyndrom ohne schwere Neurotoxizität auf. Es zeigten sich rasch deutliche klinische Verbesserungen: Seine starken Krebsschmerzen ließen deutlich nach, und sein Bedarf an Opioiden ging drastisch zurück. Die vor der Entlassung durchgeführten Untersuchungen zeigten eine Rückbildung der Läsionen und normalisierte wichtige Laborwerte.
Während seiner gesamten Behandlung stand Jiahuis internationales Betreuungsteam ihm mit Rat und Tat zur Seite, einschließlich professioneller Übersetzungsdienste und Halal-Verpflegung, um seinen kulturellen und religiösen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Er äußerte sich positiv über seine Erfahrungen in China und die Unterstützung, die er dort erfahren hatte, und sagte: „Die Chinesen sind sehr hilfsbereit. Die Ärzte, das Pflegepersonal und die Mitarbeiter waren sehr unterstützend." Muhammad wurde am 7. Mai 2026 entlassen und wird sich in Pakistan regelmäßigen bildgebenden Untersuchungen und Nachsorgeuntersuchungen unterziehen.
Dieser Fall unterstreicht die Fachkompetenz des Jiahui International Cancer Center im Bereich der CAR-T-Therapie bei refraktärem Lymphom sowie seine Fähigkeit, standardisierte, patientenorientierte grenzüberschreitende medizinische Dienstleistungen für Patienten weltweit mit komplexen onkologischen Erkrankungen anzubieten.
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Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.