Wiener Energiewende: Stadt erweitert Förderung um Fassaden- und Dachgartenanlagen

04.05.2026


Die Stadt Wien startet ein neues Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen und richtet den Fokus dabei klar auf bisher ungenutzte Flächen im dicht bebauten Stadtgebiet. Ab 4. Mai 2026 stehen dafür 7 Millionen Euro bereit. Gefördert werden vor allem innovative und multifunktionale Anlagen, die technisch anspruchsvoller oder kostenintensiver sind als klassische Aufdachlösungen – etwa Installationen an Gebäudefassaden oder auf Dachgärten.

Mit dem Paket verfolgt die Stadt mehrere energiepolitische Ziele. Der Ausbau klimafreundlicher Stromerzeugung soll beschleunigt und die Abhängigkeit von ausländischen Energielieferanten verringert werden. Gleichzeitig zielt Wien darauf ab, langfristig mehr Kontrolle über die Energiepreise zu gewinnen. Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) verweist in diesem Zusammenhang auf den geplanten Ausstieg aus Gas und Öl und bezeichnet Sonnenstrom als zentrale Säule für mehr Energieunabhängigkeit und eine klimafreundliche Zukunft.

Die Stadt reagiert damit auch auf Marktveränderungen: Die Kosten für klassische Aufdachanlagen und Speicher sind zuletzt deutlich gesunken, viele Projekte amortisieren sich bereits nach wenigen Jahren. Die Förderung wird daher nun gezielt auf komplexere Vorhaben verlagert. Unterstützt werden künftig vor allem Fassaden-PV-Anlagen sowie Photovoltaik auf Dachgärten, sofern diese öffentlich, öffentlich zugänglich oder gemeinschaftlich genutzt werden. Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten können übernommen werden.

Parallel dazu bleiben bestehende Förderschienen bestehen. Programme für PV-Anlagen im mehrgeschoßigen Wohnneubau, auf Flugdächern und auf Gründächern haben sich nach Darstellung der Stadt bewährt und werden bis 2027 weitergeführt. Insgesamt soll der Ausbaupfad damit abgesichert werden: Bis 2030 strebt Wien eine installierte PV-Leistung von 800 Megawatt Peak (MWp) an – genug, um nach Angaben der Stadt rund ein Viertel aller Wiener Haushalte mit Sonnenstrom zu versorgen.

Um die Nachfrage anzukurbeln und Projekte zu erleichtern, baut Wien auch sein Beratungs- und Serviceangebot aus. Bürgerinnen, Bürger und Betriebe können sich kostenlos informieren, wie sich der Umstieg auf Sonnenstrom konkret umsetzen lässt. Beratungen sind telefonisch oder per Video-Call möglich und können online gebucht werden; weitere Details zum Förderpaket und zum erweiterten Informationsangebot stellt die Stadt ab 4. Mai auf sonnenstrom.wien.gv.at bereit.

Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026


Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.