SEOUL, Südkorea, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Hyundai Mobis (KRX 012330) beschleunigt die Entwicklung von Mobilitätssoftware durch die Einführung eines Open-Source-Ansatzes. Durch die öffentliche Freigabe intern entwickelter Technologien möchte das Unternehmen mehr Entwicklern ermöglichen, auf Basis der Software von Hyundai Mobis zusätzlichen Mehrwert zu schaffen und diese langfristig als Industriestandard zu etablieren.

Zu diesem Zweck gab Hyundai Mobis am 28. Mai bekannt, dass das Unternehmen der SDV Working Group der Eclipse Foundation, der weltweit größten gemeinnützigen Open-Source-Entwicklungsorganisation, beigetreten ist und sich aktiv am S-Core-Projekt zur Entwicklung einer SDV-Softwareplattform beteiligen wird.
Das S-Core-Projekt ist eine globale Initiative, die Ende 2024 hauptsächlich von europäischen Unternehmen ins Leben gerufen wurde, um grundlegende Technologien wie Softwareplattformen und Middleware zu standardisieren. Es handelt sich um das erste Open-Source-basierte Entwicklungsprojekt für Softwareplattformen, das den ASIL-B-Standard für funktionale Sicherheit in der Automobilindustrie erfüllt.
Derzeit beteiligen sich insgesamt 13 Unternehmen an dem Projekt und priorisieren die Implementierung zentraler Technologien, die für SDVs erforderlich sind, da standardisierte Basistechnologien entscheidend für die Beschleunigung der Entwicklung von Anwendungen wie autonomem Fahren sind. Unter einem gemeinsamen Ziel arbeiten die teilnehmenden Unternehmen zudem daran, doppelte Investitionen zu vermeiden und gleichzeitig die Systemstabilität zu verbessern.
Das markanteste Merkmal des S-Core-Projekts ist die Anwendung eines Open-Source-Entwicklungsansatzes, der bislang vor allem in der IT-Branche genutzt wurde, nun jedoch auf den Mobilitätssektor übertragen wird. Die teilnehmenden Unternehmen legen einen Teil ihrer Softwaretechnologien offen, sodass Entwickler weltweit diese frei nutzen und weiterentwickeln können. Mit anderen Worten: Kollektive Intelligenz wird genutzt, um hochgradig vielseitige und standardisierte Software zu entwickeln.
Ein weiterer Grund, warum Unternehmen Codierungstechnologien offenlegen, die Teil ihres geistigen Eigentums sind, liegt im Potenzial zur Schaffung materieller und immaterieller Mehrwerte. Indem mehr Entwickler dazu ermutigt werden, ihre Software zu nutzen, erhöhen Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, dass ihre Technologien zu globalen Standards werden.
Hyundai Mobis misst der erstmaligen öffentlichen Freigabe seines Entwicklungscodes im Rahmen des globalen Open-Source-Projekts große Bedeutung bei. Dies spiegelt die technologische Führungsrolle des Unternehmens wider, die durch die Verlagerung des Forschungs- und Entwicklungsfokus von Hardware auf Software über Jahre hinweg aufgebaut wurde. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Beteiligung von Hyundai Mobis an dem bislang überwiegend von europäischen Unternehmen geführten Projekt dazu beiträgt, die Anwendbarkeit des Projekts auf den asiatischen Markt auszuweiten.
Die Technologie, die Hyundai Mobis offenlegen will, ist eine sogenannte „Container-Lösung", die Interferenzen zwischen Softwareanwendungen innerhalb des Linux-Betriebssystems minimiert. Die Technologie schafft effektiv Partitionen zwischen unterschiedlichster Software in SDVs, verpackt diese einzeln und ermöglicht so einen schnellen Betrieb, ohne dass sich die Anwendungen gegenseitig beeinflussen.
Die Container-Lösung soll in Steuergeräteumgebungen von Fahrzeugen mehr als zehnmal schneller sein als bestehende Technologien. Darüber hinaus hat das Unternehmen eine permanente Integritätsprüfungsfunktion entwickelt, um Manipulationen an der Software durch externe Eingriffe und andere Risiken zu verhindern.
Medienkontakt
Choon Kee Hwang: ckhwang@mobis.com
Jihyun Han: jihyun.han@mobis.com
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Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.