NNS erwirbt Anteile an OCI

09.07.2026

Dies ist eine Pressemitteilung der NNS Holding (Cyprus) Limited („NNS" oder der „Bieter"). Diese Pressemitteilung wird gemäß den Bestimmungen von § 5 Abs. 4 des niederländischen Erlasses über öffentliche Übernahmeangebote (Besluit openbare biedingen Wft) (das „Dekret") im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (das „Angebot") von NNS für alle ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien am Kapital der OCI Global N.V. („OCI" oder die „Gesellschaft"). Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der OCI dar. Jedes Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines Angebotsprospekts (der „Angebotsprospekt"), der von der niederländischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autoriteit Financiële Markten, die „AFM") genehmigt wurde. Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt, in einer Rechtsordnung veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, in der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe rechtswidrig wäre.

LIMASSOL, Zypern, 9. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Es wird auf die Pressemitteilung vom 24. Juni 2026 von NNS bezüglich der öffentlichen Bekanntgabe des Angebots verwiesen. Gemäß den Bestimmungen von § 5 Abs. 4 der Verordnung gibt NNS hiermit bekannt, dass es Transaktionen mit Aktien von OCI (die „Aktien") durchgeführt hat.

NNS Holding (Cyprus) Limited

NNS bestätigt, dass es bereit ist, den Aktionären, die verkaufen möchten, Liquidität für OCI-Aktien zur Verfügung zu stellen, ohne dabei den Markt für OCI-Aktien in irgendeiner Weise zu stören und ohne den Angebotspreis von 4,10 Euro in keinem Fall zu überschreiten.

Datum

Transaktionsart

Gesamtzahl der Aktien

Durchschnittlicher Kaufpreis (EUR)

09. Juli 2026

Kaufen

134,422

4.0812

Der höchste Preis, der bei den heute durchgeführten Transaktionen pro Aktie gezahlt wurde, betrug 4,086 Euro pro Aktie.

Insgesamt hat NNS heute 134.422 Aktien erworben, was etwa 0,06 % des ausgegebenen Aktienkapitals von OCI entspricht.

Nach Abwicklung der oben genannten Transaktionen wird NNS insgesamt 115.726.328 Aktien halten, was etwa 54,75 % des ausgegebenen Aktienkapitals von OCI entspricht.

Andere

Soweit dies nach geltendem Recht oder geltenden Vorschriften zulässig ist, können NNS und ihre verbundenen Unternehmen nach dem Datum dieses Dokuments von Zeit zu Zeit – und zwar unabhängig vom Angebot – direkt oder indirekt Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, erwerben oder deren Erwerb veranlassen. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in den Niederlanden veröffentlicht werden, werden diese Informationen im Wege einer Pressemitteilung bekannt gegeben, um die Aktionäre darüber zu informieren; die Pressemitteilung wird auf der Website von NNS veröffentlicht. Darüber hinaus können NNS und ihre verbundenen Unternehmen (einschließlich ihrer Finanzberater) im Rahmen ihrer üblichen Geschäftstätigkeit Handelsgeschäfte mit Wertpapieren von OCI tätigen, wozu auch der Kauf oder Vereinbarungen zum Kauf solcher Wertpapiere gehören können.

Über die NNS Holding (Cyprus) Limited

NNS, Teil der 2008 von Nassef Sawiris gegründeten, in Privatbesitz befindlichen NNS-Gruppe, ist eine nach zyprischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Limassol, Zypern. NNS verwaltet und investiert das Familienvermögen über eine diversifizierte Multi-Asset-Plattform, die börsennotierte und nicht börsennotierte Aktien, Anleihen und Immobilien umfasst, und geht dabei auch Partnerschaften mit externen Investoren in Form von Joint Ventures ein. NNS ist der größte Anteilseigner von OCI.

Alle Pressemitteilungen und sonstigen Dokumente im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf der Website von NNS veröffentlicht (https://www.nnsholding.com/).

Allgemeine Einschränkungen

Die Informationen in dieser Pressemitteilung erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Pressemitteilung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren dar, noch eine Anlageberatung oder eine Aufforderung zur Aufnahme von Anlageaktivitäten. Diese Pressemitteilung stellt in keiner Rechtsordnung ein Angebot zum Verkauf oder zur Ausgabe von Wertpapieren der OCI oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Erwerb dieser Wertpapiere dar. Die Verbreitung dieser Pressemitteilung kann in einigen Ländern durch Gesetze oder Vorschriften eingeschränkt sein. Dementsprechend sollten sich Personen, die in den Besitz dieser Pressemitteilung gelangen, über diese Beschränkungen informieren und diese einhalten. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, lehnt NNS jegliche Verantwortung oder Haftung für Verstöße gegen solche Beschränkungen durch beliebige Personen ab. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen. Weder NNS noch einer seiner Berater übernimmt irgendeine Verantwortung für Verstöße gegen derartige Beschränkungen. Jeder Aktionär, der Zweifel hinsichtlich seiner Situation hat, sollte unverzüglich einen geeigneten Fachberater hinzuziehen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung können als „zukunftsgerichtete Aussagen" angesehen werden. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen solche, denen die Wörter „voraussehen", „erwarten", „glauben", „könnte", „fortsetzen", „laufend", „schätzen", „beabsichtigen", „könnte", „planen", „potenziell", „prognostizieren", „sollte", „Ziel", „wird", „würde" und ähnliche Begriffe. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten ausschließlich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Obwohl NNS davon ausgeht, dass die Annahmen, auf denen seine zukunftsgerichteten Aussagen beruhen, angemessen sind, kann das Unternehmen keine Gewähr dafür übernehmen, dass sich diese zukunftsgerichteten Aussagen als zutreffend erweisen werden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den bisherigen Erfahrungen oder von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebrachten zukünftigen Ergebnissen abweichen. Zu den potenziellen Risiken und Ungewissheiten zählen unter anderem (i) Risiken im Zusammenhang mit dem Abschluss des Angebots und der Transaktion innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens oder überhaupt; (ii) Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt behördlicher Genehmigungen ohne unerwartete Verzögerungen oder Auflagen sowie die Möglichkeit behördlicher Maßnahmen; (iii) Risiken im Zusammenhang mit erheblichen Kosten der Transaktion; (iv) die erwartete finanzielle und operative Entwicklung sowie zukünftige Chancen nach Abschluss der Transaktion; (v) Störungen durch die Transaktion, die die Aufrechterhaltung von Geschäfts- und Betriebsbeziehungen erschweren; (vi) Risiken im Zusammenhang mit potenziellen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Transaktion ergeben; und (vii) Risiken und Ungewissheiten, die in den Pressemitteilungen und öffentlichen Unterlagen von NNS erörtert werden.

Weder NNS noch einer seiner Berater übernimmt irgendeine Verantwortung für die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Finanzinformationen bezüglich der Geschäftstätigkeit, der Ertragslage oder der Finanzlage. NNS lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Korrekturen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der diesbezüglichen Erwartungen oder Änderungen der Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen solche Aussagen beruhen, widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Medienkontakt: Björn Schuurmans

E-Mail: enquiries@nns.com.cy 

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Weitere Betrugsvorwürfe gegen René Benko im Signa-Komplex

15.06.2026

Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.

Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.

Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.

Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.