
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich mit der seit zwei Jahren geltenden Neuordnung bei Fernsehverträgen in Mietshäusern. Im Zentrum steht das sogenannte Nebenkostenprivileg, das im Zuge der Reform des Telekommunikationsgesetzes zum Dezember 2021 abgeschafft wurde. Parallel dazu erhielten Vermieter das Recht, ihre Sammelverträge mit Kabel- und TV-Anbietern fristlos zu kündigen – eine Möglichkeit, von der nach Angaben aus dem Verfahren in der Praxis in großem Umfang Gebrauch gemacht wurde. Drei Telekommunikationsunternehmen haben gegen diese gesetzliche Neuregelung Verfassungsbeschwerden eingelegt.
Vor der Reform konnten Vermieter die Kosten für einen gemeinschaftlich organisierten Fernsehanschluss über die Betriebskosten auf alle Mieter umlegen – unabhängig davon, ob diese den Anschluss tatsächlich nutzen wollten. Millionen Mieter waren so in bestehenden Kabel- oder TV-Verträgen gebunden, ohne eine einfache Ausstiegsmöglichkeit zu haben. Wer auf lineares Fernsehen verzichten und stattdessen etwa Streamingdienste oder Internet-TV-Angebote wie Magenta TV nutzen wollte, musste die Gebühren für den klassischen Anschluss dennoch weiter mittragen. Typischerweise fielen dafür grob sechs bis zehn Euro im Monat an.
Von der alten Regelung profitierten vor allem Kabelnetz- und TV-Anbieter wie Vodafone und Tele Columbus, die über Sammelverträge mit Vermietern eine breite, relativ stabile Kundenbasis hatten. Auch Anbieter von Satellitenfernsehen waren rechtlich begünstigt, spielten bei diesen Sammelverträgen jedoch nur eine Nebenrolle. Wettbewerber aus dem Streaming- und Internet-TV-Bereich sowie Verbraucherschützer kritisierten das Modell seit Langem: Die Pflichtzahlung über die Nebenkosten habe den Wettbewerb verzerrt und Mieter an Produkte gebunden, die sie nicht zwingend wollten.
Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und der Einführung eines Sonderkündigungsrechts für Vermieter veränderte sich die Marktstruktur für klassische Kabel- und TV-Anschlüsse deutlich. Die drei klagenden Telekommunikationsunternehmen sehen sich durch den abrupten Wegfall zahlreicher Sammelverträge benachteiligt und wollen in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung überprüfen lassen. Das Gericht muss nun abwägen, wie weit der Gesetzgeber bei Eingriffen in bestehende Vertragsbeziehungen gehen darf – und in welchem Umfang der Schutz von Verbrauchern und Wettbewerb gegenüber den Interessen der etablierten TV-Anbieter überwiegen kann.

Die Einigung der Bundesregierung auf ein Doppelbudget für 2027 und 2028 samt umfassenden Sparmaßnahmen stößt in den Bundesländern auf wachsende Skepsis. Besonders umstritten ist die geplante Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028. Während die Regierung die Entlastung als Signal zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts verkauft, kritisieren Länder und Gemeinden, dass die Maßnahme über sinkende Ertragsanteile teilweise von ihnen mitfinanziert werden soll.
Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), der im zweiten Halbjahr auch der Landeshauptleute-Konferenz vorsitzt, macht den Konfliktpunkt offen zum Thema. Die Reduktion der Lohnnebenkosten bewege sich in einer Größenordnung von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr und sei „die markanteste Veränderung im Bundesbudget“. Für Unternehmen und Beschäftigung sei das zwar ein wichtiges Signal, doch Wallner pocht darauf, dass die daraus entstehenden Steuerausfälle von Wien getragen werden: „Wer anschafft, zahlt. Die Lohnnebenkostensenkung hat der Bund angeschafft, also soll er sie auch finanzieren.“ Eine Budgetsanierung des Bundes zulasten der Länder im Steuerbereich wolle man nicht zulassen.
Ähnlich argumentiert Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP). Zwar bezeichnet er die Senkung der Lohnnebenkosten als „wichtiges Signal zur Stärkung des Arbeits-, Innovations- und Wirtschaftsstandortes und der Beschäftigung“, zugleich aber als „hinterfragenswert“, wenn Entlastungen des Bundes am Ende über geringere Ertragsanteile von Ländern und Gemeinden mitbezahlt würden. Stelzer verweist auf bestehende Vereinbarungen im Finanzausgleich und im Stabilitätspakt, die ausverhandelt und beschlossen seien. Aus seiner Sicht darf der Bund nicht weiter auf Mittel von Ländern und Gemeinden zugreifen, um das Ziel zu erreichen, das jährliche Defizit bis 2028 wieder auf drei Prozent zu senken.
Auch aus Wien kommt deutliche Kritik. Finanzstadträtin Barbara Novak (SPÖ) verweist darauf, dass der Stadt bereits heuer und 2027 jährlich Ertragsanteile von 70 bis 80 Millionen Euro durch fehlende Gegenfinanzierungen entzogen würden. Mit der FLAF-Senkung ab 2028 würden bundesweit noch einmal 440 Millionen Euro für Länder und Gemeinden wegfallen. Im Rathaus wird betont, dass die Finanzierung der Gemeinden sowie der von den Ländern erbrachten Leistungen gesichert bleiben müsse. Die Länder verlangen daher Einblick in alle Budgetbegleitgesetze und drängen auf vollständigen Ersatz vom Bund für durch Bundesmaßnahmen ausgelöste Steuerausfälle.