Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt vor der Justizministerkonferenz auf eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach ihren Vorstellungen sollen sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde – nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Zugleich will sie die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung deutlich ausweiten: Statt wie bisher nach fünf Jahren sollen entsprechende Taten erst nach 20 Jahren verjähren. Eine fünfjährige Frist sei „zu kurz“, sagte Hubig und verwies darauf, dass bei vergleichbar schweren Verbrechen bereits heute deutlich längere Verjährungsfristen gelten.
Hubig knüpft damit an die Reform des Jahres 2016 an, als Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt hatte. Seitdem ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird – unabhängig davon, ob sich das Opfer körperlich gewehrt oder ob der Täter Gewalt angewendet hat. Vor der Reform war eine Vergewaltigung rechtlich in der Regel erst dann gegeben, wenn der Wille des Opfers mit Gewalt oder Gewaltandrohung gebrochen oder dessen Schutzlosigkeit ausgenutzt wurde. Nach Ansicht der Ministerin ist nun „die Zeit reif für den nächsten Schritt“, um die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter zu schützen, insbesondere in Situationen, in denen Betroffene etwa in einer Schockstarre kein klares „Nein“ äußern können.
Rückhalt für die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist kommt aus der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, viele Betroffene bräuchten Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie in der Lage seien, eine Anzeige zu erstatten. Eine längere Frist würde ihnen den nötigen Raum geben, diesen Schritt zu gehen. Zugleich hält Krings eine weitere Verschärfung in Richtung eines strikten „Nur Ja heißt Ja“-Konsensprinzips für problematisch. Die Beweisschwierigkeiten blieben auch bei einer neuen Regelung bestehen, argumentiert er: Sexuelle Übergriffe fänden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen statt, und die Frage, ob ein „Nein“ erkennbar gewesen sei oder ob ein ausdrückliches „Ja“ eingeholt wurde, ändere strukturell wenig an der Beweislage in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Politisch ist Hubigs Vorstoß in Berlin nicht neu. Die Grünen hatten im Bundestag bereits ein Modell vorgeschlagen, das stärker auf ausdrückliche Zustimmung abstellt. SPD-Abgeordnete zeigten sich offen, Vertreter von Union und AfD reagierten dagegen skeptisch; der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Hubig verweist zudem darauf, dass viele europäische Staaten bereits ähnliche Konsenslösungen eingeführt hätten und diese dort funktionierten. In Deutschland dürfte die Debatte nun an Schärfe gewinnen: Während die längere Verjährungsfrist parteiübergreifend Chancen auf Zustimmung hat, ist offen, ob sich ein umfassendes „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip im Sexualstrafrecht politisch durchsetzen lässt.

Der Österreichische Alpenverein (ÖAV) erhöht den Druck auf den Bund und fordert eine massive Aufstockung der staatlichen Finanzierung für die alpine Infrastruktur. Angesichts steigender Baukosten und eines wachsenden Sanierungsstaus bei Schutzhütten und Wegen seien in den kommenden fünf Jahren 95 Millionen Euro erforderlich, erklärte Georg Unterberger, Leiter der Abteilung Hütten und Wege beim ÖAV, bei einer Pressekonferenz in Hall in Tirol. Allein der Verein verantwortet österreichweit 223 Schutzhütten und 226.000 Kilometer Wanderwege, deren Erhalt zunehmend zur finanziellen und organisatorischen Herausforderung wird.
Zum Problem wird vor allem das Bauen im Hochgebirge. Nach Angaben des Alpenvereins liegen die Kosten dort im Schnitt rund doppelt so hoch wie im Tal. Unterberger verweist auf stark gestiegene Baupreise generell, verschärft durch extreme Lagen, kurze Bauzeiten, aufwendige Logistik und erhöhte Anforderungen an Statik und Windlast. Hinzu kommen langwierige behördliche Genehmigungsverfahren. Manche Hütten sind mehr als 100 Jahre alt und müssen umfassend modernisiert oder ersetzt werden. Allein heuer investiert der ÖAV nach eigenen Angaben rund 25 Millionen Euro in die Instandhaltung von Hütten und Wegen.
Ein aktuelles Beispiel ist die Glungezer-Hütte des Alpenvereins Hall in Tirol auf 2.610 Metern Seehöhe. Ab 2027 sollen dort Schlaflager, Pächterbereiche, Sanitäranlagen und weitere Teile der hochalpinen Schutzhütte erneuert werden. Der Fall illustriert aus Sicht des Vereins den Spagat zwischen Kostenanstieg, extremen Rahmenbedingungen und dem Anspruch, die Gebäude zukunftsfit und möglichst nachhaltig zu machen. Ohne das unentgeltliche Engagement zahlreicher Ehrenamtlicher wäre die Aufrechterhaltung des Hüttenbetriebs und die Pflege der Wege nach Einschätzung des ÖAV längst nicht mehr leistbar.
Die Bundesregierung hatte im Juli 2025 beschlossen, die Förderung für alpine Vereine in den Jahren 2026 und 2027 auf jeweils 7,72 Millionen Euro zu verdoppeln. Aus Sicht des Alpenvereins bleibt dieser Schritt deutlich hinter dem Bedarf zurück. „Wir werden im Regen stehen gelassen“, sagte Unterberger mit Blick auf die zugesagten Mittel und die jüngste Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ), die aus seiner Sicht wenig Hoffnung auf eine grundlegende Neuordnung der Förderstruktur mache. Mit den geforderten 95 Millionen Euro über fünf Jahre will der Alpenverein den Sanierungsstau bei Hütten und Wegen systematisch angehen – ob diese Summe aus dem Bundesbudget tatsächlich bereitgestellt wird, ist jedoch offen.