Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026


Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.

Steyr Motors erwartet Ergebnisplus nach Übernahme des Marine-Spezialisten BUKH

07.04.2026


Steyr Motors AG hat die Übernahme des dänischen Marine-Spezialisten BUKH A/S abgeschlossen und damit einen zentralen Schritt in der eigenen Wachstumsstrategie vollzogen. Der oberösterreichische Triebwerkshersteller erwarb 100 Prozent der Anteile an BUKH sowie an der verbundenen SLC Ejendomme ApS. Die Erstkonsolidierung der BUKH-Gruppe in den Konzernabschluss von Steyr Motors ist ab dem zweiten Quartal 2026 vorgesehen.

Mit der Transaktion erweitert Steyr Motors sein Produktportfolio für zivile und militärische Boote auf eine Leistungsspanne von 24 bis 700 PS und positioniert sich damit als Full-Range-Anbieter im Marine- und Defense-Segment. BUKH gilt als Spezialist für SOLAS-zertifizierte ("Safety of Life at Sea") Rettungsboot-Motoren, womit Steyr Motors sein Angebot in einem sicherheitskritischen Nischenmarkt vertieft. Konzernchef Julian Cassutti spricht von einem „strategischen Quantensprung“ im Marine- und Defense-Geschäft und erwartet durch die breitere Palette ein deutlich höheres Umsatzpotenzial pro Kunde.

Strategisch verspricht sich Steyr Motors von der Übernahme neben der Portfolioerweiterung vor allem den Zugang zu neuen Märkten und zusätzliche Skaleneffekte. Das bestehende Vertriebsnetzwerk von BUKH soll insbesondere den Markteintritt und -ausbau in Asien und Südamerika beschleunigen. Zudem stärkt der Zukauf die Präsenz des Unternehmens im wachsenden militärischen Markt für unbemannte Überwassersysteme (USV). Mit BUKH erhält Steyr Motors einen zweiten europäischen Produktionsstandort und sieht signifikante Synergien in Produktion, Vertrieb und Aftermarket, inklusive Cross-Selling-Potenzialen.

Auf der finanziellen Seite rechnet Steyr Motors damit, dass die Akquisition bereits im ersten vollen Konsolidierungsjahr einen positiven Beitrag zum operativen Ergebnis und zur EBIT-Marge leistet. Auch personell ist der Übergang geregelt: Der bisherige Eigentümer und BUKH-CEO Søren Christiansen wird die Integration für mindestens zwei Jahre als Aufsichtsratsmitglied von BUKH begleiten. Die operative Führung des dänischen Unternehmens hat bereits zum 1. April der bisherige Technik- und Betriebsvorstand Torben Damberg übernommen.