Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026


Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.

Stadt Wien baut Medienförderung aus und setzt auf Kooperationen

11.06.2026


Die Stadt Wien stellt für den Zeitraum 2026 bis 2029 rund sechs Millionen Euro zur Stärkung des Medienstandorts bereit und baut ihre bestehende Medienförderung deutlich aus. Im Zentrum steht die Weiterentwicklung der seit 2019 bestehenden Wiener Medieninitiative, die künftig auf vier statt bisher zwei Förderschienen basiert. Operativ abgewickelt wird das Programm weiterhin von der Wirtschaftsagentur Wien. Finanziert wird die neue Tranche unter anderem durch Einsparungen bei klassischen Werbeausgaben und Inseraten der Stadt.

Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) begründet den Ausbau mit den strukturellen Herausforderungen der Branche: Rückläufige Werbeeinnahmen, die starke Position globaler Plattformen und ein rascher technologischer Wandel erhöhten den Druck auf Medienunternehmen. Eine "lebendige und vielfältige Medienlandschaft" sei das wirksamste Mittel gegen Desinformation, unabhängige und qualitätsgeprüfte Informationen seien wichtiger denn je, betont Ludwig. Zugleich hebt er die Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze in der Medienbranche als zentrales Ziel der Initiative hervor.

Inhaltlich setzt Wien auf einen Mix aus Gründungs-, Projekt- und Kooperationsförderung. Die etablierte Schiene "Medienstart" wird fortgesetzt, Gründerinnen und Gründer können pro Einreichung 10.000 Euro bekommen, der Start der neuen Runde ist für August vorgesehen. Für bestehende Medienunternehmen stehen ab 2027 erneut Mittel für einzelne Transformationsprojekte zur Verfügung, mit Fördersummen von bis zu 150.000 Euro pro Projekt. Zusätzlich wird mit der neuen Schiene "Medienkooperation" erstmals die Zusammenarbeit mehrerer Akteure unterstützt: In einer ersten Phase werden Konzepte mit jeweils 25.000 Euro gefördert, anschließend sollen zwei größere Leuchtturmprojekte mit je 500.000 Euro umgesetzt werden, auch in länderübergreifender Kooperation.

Als weiteres Element entsteht der "Vienna Media Hub", der die Branche ab Ende 2027 mit bis zu 30 voll ausgestatteten Arbeitsplätzen versorgen soll. Der Hub ist als gemeinsamer Arbeits- und Vernetzungsort insbesondere für neue Medienunternehmen gedacht und ergänzt die finanziellen Förderschienen um eine physische Infrastruktur. Seit der Gründung der Wiener Medieninitiative im Jahr 2019 wurden nach Angaben der Stadt bereits 334 Projekte mit mehr als elf Millionen Euro unterstützt. Mit der neuen Tranche will Wien diese Linie fortführen und gleichzeitig Innovation und Transformation im Mediensektor gezielter anstoßen.