
Roland Weißmann, der Generaldirektor des Österreichischen Rundfunks (ORF), ist mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten. Der Rücktritt erfolgte am Sonntag, dem 8. März 2026, wie der Sender am Montag bekannt gab. Anlass sind Vorwürfe des sexuellen Fehlverhaltens durch eine ORF-Mitarbeiterin. Die Vorwürfe beziehen sich laut Angaben auf das Jahr 2022, zu Beginn von Weißmanns Amtszeit als ORF-Chef.
Der ORF-Vorstand kündigte eine schnelle und transparente Untersuchung der Vorwürfe in enger Zusammenarbeit mit der Compliance-Stelle des Senders an. Dabei müsse der Schutz der betroffenen Person oberste Priorität haben, hieß es in einer Stellungnahme. Weißmann selbst bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Sein Anwalt, Oliver Scherbaum, kritisierte das Vorgehen als "unverhältnismäßige Reaktion" und kündigte rechtliche Schritte an, da die Vorwürfe bisher nicht geklärt worden seien.
Die interimistische Leitung des ORF übernimmt Ingrid Thurnher, die bisherige Direktorin des ORF-Radios. Thurnher ist eine bekannte Journalistin mit langjähriger Erfahrung in der Sendeanstalt. Der Vorstand hatte ursprünglich geplant, im kommenden Sommer entweder einen neuen Generaldirektor zu wählen oder Weißmann in seinem Amt zu bestätigen. Diese Entscheidung wird nun vorzeitig notwendig.
Der Führungswechsel beim ORF erfolgt nur zwei Monate vor einem bedeutenden Ereignis: Vom 12. bis 16. Mai 2026 findet in Wien der Eurovision Song Contest statt, den der ORF als Gastgeber ausrichtet. Österreich hatte sich als Austragungsort qualifiziert, nachdem der österreichische Künstler Johannes Pietsch den Wettbewerb im Vorjahr in Basel gewonnen hatte. Die Organisation des Großevents muss nun unter interimistischer Führung fortgesetzt werden.

Ein Konflikt um die Verwertung von Altpapier entwickelt sich zu einem länderübergreifenden Rechtsstreit: Der Vorarlberger Gemeindeverband und seine hundertprozentige Tochter VGV Service gGmbH haben eine Zivilklage gegen die Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH (EAG) eingebracht. Im Kern geht es um ausstehende Zahlungen im hohen sechsstelligen Bereich für die Verwertung von Vorarlberger Altpapier seit Mitte 2024. Der Verband spricht von einem notwendigen Schritt, um die finanziellen Ansprüche der 96 Vorarlberger Gemeinden zu sichern.
Die EAG hatte nach einem EU-weiten Vergabeverfahren mit 1. Jänner 2023 eine Dienstleistungskonzession für die wirtschaftliche Verwertung des Vorarlberger Altpapiers erhalten. Damit verbunden war laut Gemeindeverband die Verpflichtung, das Material zu verwerten und die vereinbarte Vergütung an die VGV Service gGmbH zu leisten. Mitte 2024 beabsichtigte die EAG jedoch, den Vertrag unter Verweis auf angebliche Qualitätsmängel des Materials zum Jahresende zu kündigen. Zugleich stellte das Unternehmen die Zahlungen ein.
Nach Darstellung des Gemeindeverbandes führte die EAG die Abholung und Verwertung des Altpapiers jedoch weiter fort und vereinnahmte die daraus erzielten Erlöse. Eine einvernehmliche Lösung sei trotz intensiver Gespräche nicht gelungen, sagte Peter Hohlbrugger, der im Gemeindeverband für den Bereich Abfallwirtschaft zuständig ist. Aus Sicht der VGV bestehe ein klarer vertraglicher Anspruch auf die Entgelte für den Zeitraum von Juli bis Ende 2024. Schwankungen bei Marktpreisen oder Materialqualitäten entbänden ein Unternehmen nicht von seinen Verpflichtungen, betont der Verband.
Als Reaktion auf die verfahrene Situation leitete der Gemeindeverband Mitte Oktober 2024 eine Notvergabe ein und beauftragte das Unternehmen Loacker Recycling in Vorarlberg mit der Aufgabe der Altpapierverwertung. Für die Bevölkerung sollen sich dadurch keine Änderungen ergeben: Sammlung und Abholung des Altpapiers laufen nach Angaben des Gemeindeverbandes wie gewohnt weiter, zusätzliche Kosten oder Einschränkungen würden nicht erwartet. Wie sich der Rechtsstreit auf die künftige Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Partnern und Bundesländern auswirkt, bleibt vorerst offen.