Landrat Schmidt verliert Eilverfahren: Bürgermeisterwahl in Strausberg nicht ungültig

11.03.2026


Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat im Eilverfahren entschieden, dass die Absage der gesamten Bürgermeisterwahl in Strausberg durch den Landrat von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD), rechtswidrig ist. Damit hat sich der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner zunächst erfolgreich gegen das Eingreifen der Kommunalaufsichtsbehörde gewehrt. Das Gericht stellte klar, dass der Landrat nicht befugt war, während der Durchführung der Wahl die gesamte Abstimmung abzusagen.

Der Landrat hatte die Wahl vom 15. Februar wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig erklärt und die für Mitte März geplante Stichwahl folglich abgesagt. Im Fokus der Vorwürfe stand dabei das Postfach der Stadt für Wahlbriefe, das sich in einer Postfiliale befindet, die dem Kandidaten Hübner gehört. Nach Einschätzung des Landkreises lagen schwere Mängel bei der Organisation und Durchführung der Wahl vor.

Bürgermeisterkandidat Hübner sieht sich durch die Vorgänge gezielt in Misskredit gebracht. "Man hat mich aktiv diskreditiert", sagte er und verwies auf das Recht auf Unschuldsvermutung. Hübner sprach von einer Kampagne gegen ihn. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) ermittelt unterdessen wegen des Verdachts der Wahlfälschung, wobei Durchsuchungen stattfanden. Der Landrat hatte zuvor Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.

Der gerichtliche Beschluss bedeutet, dass die Stichwahl um das Rathausamt in Strausberg stattfinden muss. Allerdings kann der Landrat gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen. Damit bleibt der Ausgang des Wahlverfahrens in der brandenburgischen Stadt vorerst weiter ungewiss, während die rechtliche Auseinandersetzung ihren Fortgang nimmt.

Strategiewechsel bei Meridiana: Silber-Minen und neuer Verwaltungsrat

15.03.2026


Meridiana Capital Markets SE prüft den Einstieg in ein Portfolio historischer Silberminen in Norwegen und stellt damit eine strategische Erweiterung ihres bisherigen Geschäftsmodells in Aussicht. Das in Hamburg ansässige Unternehmen mit der Wertpapierkennnummer A30U9U und der ISIN DE000A30U9U8 hat dazu einen Letter of Intent (LOI) unterzeichnet, wie aus einer nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung veröffentlichten Insiderinformation hervorgeht. Der Schritt soll perspektivisch den Aufbau eines neuen Geschäftsbereichs "Strategic Metals" ermöglichen und zusätzliche Werttreiber für die Gesellschaft erschließen.

Das in dem LOI adressierte Portfolio umfasst historische Silberprojekte in mehreren Explorationsdistrikten Norwegens. Teile dieser Vorkommen wurden bereits vor Jahrzehnten, teils unter Beteiligung deutscher Minengesellschaften, betrieben. Mit dem starken Fokus Norwegens auf die Förderung von Öl und Gas verloren die Silberprojekte in den vergangenen Jahrzehnten jedoch an Bedeutung und spielten zuletzt keine wesentliche Rolle mehr. Meridiana will nun prüfen, ob und in welcher Form diese Assets in das eigene Geschäftsmodell integriert werden können.

Der LOI ist rechtlich unverbindlich und legt vor allem den Prüfungsrahmen fest. Die weiteren Gespräche stehen unter dem Vorbehalt mehrerer Projektgutachten, der detaillierten Strukturierung einer möglichen Transaktion sowie der Bewertung einer strategischen Beteiligung der bisherigen Rechteinhaber an Meridiana selbst. Das Unternehmen betont, dass es keine Gewissheit über den Abschluss einer verbindlichen Transaktion gibt. Damit bewegt sich der Vorstoß zunächst klar im Stadium einer strategischen Option, deren wirtschaftliches Potenzial und Umsetzbarkeit noch zu analysieren sind.

Parallel zur inhaltlichen Neuausrichtung bereitet Meridiana nach eigenen Angaben eine breiter aufgestellte fachliche Zusammensetzung des Verwaltungsrats vor. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsratsmitglied Martin Hinteregger sein Mandat bereits niedergelegt. Zudem trat auch Andreas Wegerich von seinem Mandat zurück, um sich auf seine Haupttätigkeit zu konzentrieren und den geplanten strategischen Einstieg neuer Rohstoffpartner in die Organstruktur der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Personalien unterstreichen, dass die mögliche Erweiterung in Richtung Rohstoff- und Metallgeschäft mit organisatorischen Anpassungen auf Führungsebene einhergeht.