
Die Newcastle-Krankheit, eine hochansteckende Tierseuche, die in Deutschland seit drei Jahrzehnten als besiegt galt, ist mit acht bestätigten Ausbrüchen in Geflügelbetrieben in Brandenburg und Bayern zurückgekehrt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft die Lage als erhebliche Gefährdung für Geflügelbetriebe und andere Vogelhaltungen wie Zoos ein, insbesondere in Verbindung mit der parallel zirkulierenden Vogelgrippe. Ende Februar hatte das FLI über den ersten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 1996 in Brandenburg informiert, gefolgt von einem zweiten Fall im selben Bundesland und sechs weiteren im bayerischen Landkreis Erding bei München.
Bis Mittwochvormittag wurden rund 125.000 Tiere vorsorglich getötet, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Ein FLI-Sprecher betonte, dass die Aufmerksamkeit unbedingt sehr hochgehalten werden müsse, und forderte in den Betrieben einen streng kontrollierten Personen- und Warenverkehr. Neben den in Deutschland vorgeschriebenen Pflichtimpfungen seien alle Maßnahmen der Früherkennung, wie das sofortige Testen kranker oder verendeter Tiere, zentral für die Eindämmung der Seuche.
Die auch als atypische Geflügelpest bekannte Newcastle-Krankheit wird durch das Newcastle-Disease-Virus (NDV) ausgelöst und kann vermutlich alle Vogelarten infizieren. Beim Menschen ist eine Infektion laut FLI sehr selten, aber möglich, wobei sie meist auf eine Bindehautentzündung beschränkt bleibt. In Einzelfällen seien jedoch tödliche Verläufe bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem beschrieben worden. Das FLI verweist zudem auf eine Vielzahl von Ausbrüchen in Kleinsthaltungen und Geflügelbetrieben in Polen, Tschechien und der Slowakei, was auf eine regionale Ausbreitung hindeutet.
Die Veterinärbehörden prüfen weitere Verdachtsfälle, ohne bisher Einzelheiten zu nennen. Die Situation wird als hochdynamisch eingeschätzt, mit einer konstant hohen Gefährdung der Geflügelbestände, auch in Bundesländern wie Thüringen, wo bislang keine Fälle aufgetreten sind. Die Rückkehr der Newcastle-Krankheit nach Jahrzehnten der Abwesenheit unterstreicht die Notwendigkeit verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen und internationaler Koordination, um die Tierseuche einzudämmen und weitere wirtschaftliche Verluste zu verhindern.

Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) sieht sich nach einem gemeinsamen Großprojekt mit der Signa-Unternehmensgruppe mit deutlichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Wie aus einem aktuellen Bericht des Rechnungshofs hervorgeht, haben sich die Errichtungskosten für das Immobilienprojekt Vienna Twentytwo im 22. Wiener Gemeindebezirk nahezu verdoppelt und liegen inzwischen bei rund 412 Millionen Euro. Die ursprünglich kalkulierte Rendite von 6,97 Prozent sank in der Folge laut Bericht auf nur noch 1,46 Prozent.
Vienna Twentytwo wurde von der BIG-Tochter Austrian Real Estate Development (ARE Development) gemeinsam mit der Signa-Tochter Forum Donaustadt Holding entwickelt. Für die Umsetzung des Vorhabens wurden 16 eigene Projektgesellschaften gegründet, an denen ARE jeweils 49 Prozent und Signa 51 Prozent hielt. Der Projektstart datiert auf das Jahr 2016, die Fertigstellung war für 2022 vorgesehen. Die Partnerschaft wurde jedoch von Unstimmigkeiten begleitet und schließlich im Jänner 2024 beendet.
Der Rechnungshof kritisiert insbesondere das Risikomanagement zu Beginn der Kooperation. Zwar lagen der ARE nach eigenen Angaben bereits 2016 Unterlagen vor, die Signa als wirtschaftlich und technisch fähigen Partner auswiesen, eine standardisierte Risikobeurteilung wurde jedoch nicht vorgenommen. Bei längerfristigen Geschäftsbeziehungen müsse diese „streng und umfassend“ ausfallen, heißt es in dem Bericht. Hintergrund ist die Gefahr, dass bei einer möglichen Insolvenz des privaten Partners das gesamte Projektrisiko auf den öffentlichen Partner übergehen kann.
Zu den wesentlichen Kostentreibern zählten laut Rechnungshof Verzögerungen bei der Bauzeit, Baupreissteigerungen sowie eine mangelhafte Planungs- und Ausschreibungsqualität, die die Finanzierungskosten in die Höhe trieben. Diese hätten sich in der Folge etwa verdoppelt. Die ARE verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass sie zwei Jahre nach Projektbeginn eine standardisierte Prüfung von Projektpartnern eingeführt habe. Mittlerweile sei dieses Verfahren weiter verschärft worden, unter anderem durch eine vertiefende Prüfung, um ähnliche Risiken bei künftigen Public-Private-Partnerships besser zu kontrollieren.