Trotz leicht gestiegener Ausgaben bleibt der Investitionsstau an Hessens Schulen nach Einschätzung der Bildungsgewerkschaft GEW enorm: Mindestens sechs Milliarden Euro fehlen für Bau und Sanierung, teilte die Gewerkschaft unter Verweis auf eigene Berechnungen mit. „Möglicherweise liegt der Wert auch deutlich höher. Leider will die Landesregierung es nicht genau wissen und verweigert eine Abfrage“, sagte der hessische GEW-Vorsitzende Thilo Hartmann. Die Schätzung stützt sich auf Daten des Statistischen Landesamts und zusätzliche Recherchen, in die nach GEW-Angaben auch Bauausgaben ausgegliederter Unternehmen eingeflossen sind, die in der offiziellen Statistik nicht auftauchen.
Nach GEW-Berechnungen sind die realen Investitionen und Unterhaltungsausgaben im Jahr 2024 zwar moderat gestiegen. Zwischen 1992 und 2024 wurden landesweit im Schnitt 804 Euro pro Schülerin und Schüler jährlich in den Schulbau und die Schulinfrastruktur investiert, nach 795 Euro im Jahr zuvor. Die Gewerkschaft sieht darin aber keinen Durchbruch, sondern lediglich eine leichte Korrektur nach oben. Viele Gebäude seien weiterhin marode, Klassen würden in Containern unterrichtet, Toilettenanlagen seien oft in schlechtem Zustand und an zahlreichen Standorten fehle es grundsätzlich an Platz.
Die GEW warnt, dass die Finanzlage vieler Kommunen eine Beseitigung des Sanierungsstaus unmöglich mache. „In jedem Fall sind die hessischen Kommunen nicht in der Lage, den bestehenden Investitionsbedarf im Schulbau zu decken“, so Hartmann. Die schwache Entwicklung der Schulbauausgaben und die knappen Kassen vor Ort drohten das Problem maroder Schulen zu einem Dauerzustand werden zu lassen. Aus Sicht der Gewerkschaft steht deshalb auch das Land in der Pflicht. Sie fordert ein eigenes Schulbau-Investitionsprogramm, weil die bisherige Unterstützung von Land und Bund aus ihrer Sicht nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken.
Das Kultusministerium verweist hingegen auf die Zuständigkeit der Schulträger, also kreisfreie Städte und Landkreise, wenn es um Bau und Infrastruktur der Schulen geht. Diese würden von Land und Bund finanziell unterstützt, betonte das Ministerium auf Anfrage. Wie groß der tatsächliche Investitionsbedarf aus Sicht der Landesregierung ist, bleibt jedoch offen. Konkrete, landesweit erhobene Zahlen zum Zustand der Gebäude gibt es nach Darstellung der GEW bislang nicht – ein Umstand, den die Gewerkschaft als zentrales Hindernis für eine zielgerichtete Planung bezeichnet.
Die Investitionen in den Schulbau unterscheiden sich regional deutlich. Nach GEW-Angaben lag der Hochtaunuskreis mit durchschnittlich 1.500 Euro pro Schülerin und Schüler an der Spitze, während die Stadt Kassel mit 331 Euro das Schlusslicht bildete. Die Gewerkschaft warnt, dass solche Unterschiede die Bildungsbedingungen im Land weiter auseinanderdriften lassen könnten. Der jüngste Zwischenfall an einer Schule in Marburg, wo an der Astrid-Lindgren-Schule ein Teil der Decke auf einer Fläche von vier mal vier Metern herabgestürzt sein soll, dient der GEW als Beispiel dafür, welche Folgen ein über Jahre aufgestauter Sanierungsbedarf haben kann.

Die Einigung der Bundesregierung auf ein Doppelbudget für 2027 und 2028 samt umfassenden Sparmaßnahmen stößt in den Bundesländern auf wachsende Skepsis. Besonders umstritten ist die geplante Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028. Während die Regierung die Entlastung als Signal zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts verkauft, kritisieren Länder und Gemeinden, dass die Maßnahme über sinkende Ertragsanteile teilweise von ihnen mitfinanziert werden soll.
Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), der im zweiten Halbjahr auch der Landeshauptleute-Konferenz vorsitzt, macht den Konfliktpunkt offen zum Thema. Die Reduktion der Lohnnebenkosten bewege sich in einer Größenordnung von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr und sei „die markanteste Veränderung im Bundesbudget“. Für Unternehmen und Beschäftigung sei das zwar ein wichtiges Signal, doch Wallner pocht darauf, dass die daraus entstehenden Steuerausfälle von Wien getragen werden: „Wer anschafft, zahlt. Die Lohnnebenkostensenkung hat der Bund angeschafft, also soll er sie auch finanzieren.“ Eine Budgetsanierung des Bundes zulasten der Länder im Steuerbereich wolle man nicht zulassen.
Ähnlich argumentiert Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP). Zwar bezeichnet er die Senkung der Lohnnebenkosten als „wichtiges Signal zur Stärkung des Arbeits-, Innovations- und Wirtschaftsstandortes und der Beschäftigung“, zugleich aber als „hinterfragenswert“, wenn Entlastungen des Bundes am Ende über geringere Ertragsanteile von Ländern und Gemeinden mitbezahlt würden. Stelzer verweist auf bestehende Vereinbarungen im Finanzausgleich und im Stabilitätspakt, die ausverhandelt und beschlossen seien. Aus seiner Sicht darf der Bund nicht weiter auf Mittel von Ländern und Gemeinden zugreifen, um das Ziel zu erreichen, das jährliche Defizit bis 2028 wieder auf drei Prozent zu senken.
Auch aus Wien kommt deutliche Kritik. Finanzstadträtin Barbara Novak (SPÖ) verweist darauf, dass der Stadt bereits heuer und 2027 jährlich Ertragsanteile von 70 bis 80 Millionen Euro durch fehlende Gegenfinanzierungen entzogen würden. Mit der FLAF-Senkung ab 2028 würden bundesweit noch einmal 440 Millionen Euro für Länder und Gemeinden wegfallen. Im Rathaus wird betont, dass die Finanzierung der Gemeinden sowie der von den Ländern erbrachten Leistungen gesichert bleiben müsse. Die Länder verlangen daher Einblick in alle Budgetbegleitgesetze und drängen auf vollständigen Ersatz vom Bund für durch Bundesmaßnahmen ausgelöste Steuerausfälle.