
Die Inflation im Euroraum hat im März spürbar angezogen. Nach vorläufigen Daten von Eurostat kletterte die jährliche Teuerungsrate auf 2,5 Prozent, nachdem sie im Februar noch bei 1,9 Prozent gelegen hatte. Auf Monatssicht zogen die Verbraucherpreise um 1,2 Prozent an – der kräftigste Anstieg seit Oktober 2022. Damit liegt die Teuerung wieder klar näher am Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent, wenn auch weiterhin nur knapp darüber.
Treiber des Inflationsschubs ist vor allem der Energiesektor. Nachdem Energiepreise im Februar im Jahresvergleich noch um 3,1 Prozent gefallen waren, verzeichneten sie im März einen Anstieg um 4,9 Prozent. Auslöser ist der jüngste Energieschock infolge des Kriegs im Iran und der weitgehenden Schließung der Straße von Hormus, einer der wichtigsten Routen für Öl- und Gastransporte. Der Preis für die Nordsee-Ölsorte Brent ist auf über 110 US-Dollar je Barrel gestiegen, die europäischen Gaspreise legten seit Jahresbeginn um rund 80 Prozent zu.
Gleichzeitig zeigt sich die Kerninflation – ohne Energie, Lebensmittel, Alkohol und Tabak – vergleichsweise stabil bis leicht rückläufig. Sie sank von 2,4 Prozent im Februar auf 2,3 Prozent im März und lag damit etwas unter den Markterwartungen. Dienstleistungen verteuerten sich mit 3,2 Prozent nach 3,4 Prozent im Vormonat, Lebensmittel, Alkohol und Tabak lagen bei 2,4 Prozent. Industriegüter ohne Energie stiegen lediglich um 0,5 Prozent im Jahresvergleich. Die Daten deuten darauf hin, dass der neue Preisdruck bislang vor allem aus dem Energiesektor kommt und sich noch nicht breit in anderen Komponenten verfestigt hat.
Der Blick in die Länder zeigt ein heterogenes Bild. Am unteren Ende der Skala stehen Italien und Zypern mit Inflationsraten von jeweils 1,5 Prozent, während Kroatien mit 4,7 Prozent den höchsten Wert im Euroraum meldet. Für Deutschland weist Eurostat 2,8 Prozent aus, während das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Berechnungen von 2,7 Prozent spricht – ein Unterschied, der sich aus verschiedenen Methoden der Erhebung ergibt. Erste Daten aus den Bundesländern deuten ebenfalls auf eine deutliche Beschleunigung der Teuerung hin: In mehreren Ländern sprang die Rate von Werten um 1,8 bis 2,0 Prozent im Februar auf rund 2,5 bis 3,0 Prozent im März.
Mit dem Energieschock verschiebt sich der Fokus der Geldpolitik erneut. Noch vor wenigen Wochen hatten rückläufige Energiepreise den Inflationsdruck spürbar gedämpft und Spekulationen über mögliche Zinssenkungen der EZB genährt. Nun stellt sich die Frage, inwieweit der jüngste Preisschub die Zinsplanung in Frankfurt durcheinanderbringen könnte. Während die Gesamtinflation wieder anzieht, signalisiert die leicht sinkende Kerninflation zugleich eine gewisse Entspannung bei der binnenwirtschaftlichen Dynamik. Wie die Notenbank diesen Mix aus neuen geopolitisch bedingten Preisschocks und moderater Kernteuerung bewertet, dürfte die weitere Ausrichtung der Geldpolitik im Euroraum maßgeblich prägen.
Die Bundesregierung und die Bundesländer treiben die Neuordnung des österreichischen Gesundheitswesens voran. Im Rahmen der sogenannten Reformpartnerschaft sollen Bund, Länder und Gemeinden bis Ende 2026 Kompetenzen in den Bereichen Gesundheit, Energie, Bildung und Verwaltung neu ordnen. Besonders im Gesundheitsbereich ist der Handlungsdruck groß: Knappere Budgets und spürbare Lücken in der öffentlichen Versorgung setzen das System zunehmend unter Druck. Nach Angaben des Bundeskanzleramts laufen die Gespräche intensiv, eine politische Einigung wird bereits bis Juni 2026 angestrebt.
Im Zentrum der Verhandlungen steht die heikle Frage, wer künftig wofür zuständig ist. Für Aufsehen sorgte im Herbst der Vorstoß der Salzburger Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP), die dafür plädierte, die gesamte Gesundheitsagenden – inklusive der Spitäler – in die Kompetenz des Bundes zu überführen und im Gegenzug die Zuständigkeit für Bildung komplett an die Länder zu übertragen. Unterstützt wurde sie von den ÖVP-Landeshauptleuten Anton Mattle (Tirol) und Markus Wallner (Vorarlberg), die sich für eine Teil-Zentralisierung im Gesundheitsbereich und eine „zentrale Gesetzgebung im Spitalswesen“ aussprachen, allerdings unter Beibehaltung eines Mitspracherechts der Länder.
Parallel dazu sollen strukturelle Konfliktfelder bereinigt werden, etwa der seit Jahren schwelende Gastpatientenstreit, insbesondere zwischen Wien und Niederösterreich. Ein weiteres Kernstück der Reformpläne ist ein bundesweit einheitlicher Ärzte-Gesamtvertrag, um mehr Mediziner in das öffentliche System zu integrieren und die Abwanderung in die Privatmedizin zu bremsen. Für Patientinnen und Patienten soll sich das in kürzeren Wartezeiten auf Arzttermine und Operationen niederschlagen. Die SPÖ drängt zudem darauf, als problematisch empfundene Folgen der früheren schwarz-blauen Kassenzusammenlegung zu korrigieren und die Rolle der Privatmedizin einzuschränken.
Bei einem Spitzentreffen im Dezember einigten sich die Verhandler grundsätzlich darauf, ab 2027 ein österreichweit einheitliches System zur Patientenlenkung einzuführen. Ziel ist es nach den Worten von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Wartezeiten zu verkürzen, Diagnosen zu beschleunigen und Operationstermine rascher zu vergeben. Wie das neue Steuerungsmodell im Detail aussehen und wie die Machtbalance zwischen Bund und Ländern am Ende justiert wird, ist noch offen – der politische Spielraum ist jedoch begrenzt, weil die Finanzierungslage und der öffentliche Druck auf ein funktionierendes Versorgungssystem kaum Verzögerungen erlauben.