Bundesgerichtshof muss über Verlustverkäufe bei Kaffee entscheiden

10.03.2026


Der Rechtsstreit um Kaffeepreise zwischen Aldi Süd und Tchibo geht in die nächste Runde. Nach zwei juristischen Niederlagen hat der Hamburger Kaffeeröster Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Richter in Karlsruhe müssen sich nun mit dem Fall befassen, der grundsätzliche Fragen zum Wettbewerbsrecht aufwirft.

Tchibo wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo mehrfach unter den Herstellungskosten verkauft zu haben. Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und will Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Bislang blieb Tchibo damit erfolglos: Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage im vergangenen Jahr ab, im Februar folgte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Zurückweisung der Berufung.

In der schriftlichen Urteilsbegründung verwies das Oberlandesgericht auf eine ungeklärte Rechtsfrage. Es müsse geklärt werden, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter den Herstellungskosten rechtlich dem Verkauf unter dem Einstandspreis gleichzustellen sei. Die Klärung dieser Frage sei zur Fortbildung des Rechts erforderlich, hieß es vonseiten des Gerichts. Die Richter sahen kein unbilliges Verhalten von Aldi Süd, ließen die Revision aber zu.

Tchibo-Sprecher Arndt Liedtke betonte, Verlustverkäufe unter Einstandspreisen seien nach aktuellem Recht verboten. "Das muss auch für Verlustverkäufe unter Herstellungskosten gelten." Aus Sicht des Wettbewerbs und der Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob Kaffee als Fertigware eingekauft und weiterverkauft oder als Rohkaffee eingekauft, im Konzern geröstet und dann weiterverkauft werde. "Daher sollten alle Verlustverkäufe gleich behandelt werden", so Liedtke. Aldi Süd äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Verfahren.

Strategiewechsel bei Meridiana: Silber-Minen und neuer Verwaltungsrat

15.03.2026


Meridiana Capital Markets SE prüft den Einstieg in ein Portfolio historischer Silberminen in Norwegen und stellt damit eine strategische Erweiterung ihres bisherigen Geschäftsmodells in Aussicht. Das in Hamburg ansässige Unternehmen mit der Wertpapierkennnummer A30U9U und der ISIN DE000A30U9U8 hat dazu einen Letter of Intent (LOI) unterzeichnet, wie aus einer nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung veröffentlichten Insiderinformation hervorgeht. Der Schritt soll perspektivisch den Aufbau eines neuen Geschäftsbereichs "Strategic Metals" ermöglichen und zusätzliche Werttreiber für die Gesellschaft erschließen.

Das in dem LOI adressierte Portfolio umfasst historische Silberprojekte in mehreren Explorationsdistrikten Norwegens. Teile dieser Vorkommen wurden bereits vor Jahrzehnten, teils unter Beteiligung deutscher Minengesellschaften, betrieben. Mit dem starken Fokus Norwegens auf die Förderung von Öl und Gas verloren die Silberprojekte in den vergangenen Jahrzehnten jedoch an Bedeutung und spielten zuletzt keine wesentliche Rolle mehr. Meridiana will nun prüfen, ob und in welcher Form diese Assets in das eigene Geschäftsmodell integriert werden können.

Der LOI ist rechtlich unverbindlich und legt vor allem den Prüfungsrahmen fest. Die weiteren Gespräche stehen unter dem Vorbehalt mehrerer Projektgutachten, der detaillierten Strukturierung einer möglichen Transaktion sowie der Bewertung einer strategischen Beteiligung der bisherigen Rechteinhaber an Meridiana selbst. Das Unternehmen betont, dass es keine Gewissheit über den Abschluss einer verbindlichen Transaktion gibt. Damit bewegt sich der Vorstoß zunächst klar im Stadium einer strategischen Option, deren wirtschaftliches Potenzial und Umsetzbarkeit noch zu analysieren sind.

Parallel zur inhaltlichen Neuausrichtung bereitet Meridiana nach eigenen Angaben eine breiter aufgestellte fachliche Zusammensetzung des Verwaltungsrats vor. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsratsmitglied Martin Hinteregger sein Mandat bereits niedergelegt. Zudem trat auch Andreas Wegerich von seinem Mandat zurück, um sich auf seine Haupttätigkeit zu konzentrieren und den geplanten strategischen Einstieg neuer Rohstoffpartner in die Organstruktur der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Personalien unterstreichen, dass die mögliche Erweiterung in Richtung Rohstoff- und Metallgeschäft mit organisatorischen Anpassungen auf Führungsebene einhergeht.