Architekt Libeskind unterstützt Anti-Extremismus-Projekt in Goebbels-Villa

11.06.2026


Die seit Jahren leerstehende Goebbels-Villa am Bogensee nördlich von Berlin könnte nach dem Willen einer internationalen Organisation gegen Extremismus zu einem Zentrum im Kampf gegen Antisemitismus und Hass im Internet werden. Das Counter Extremism Project (CEP) mit Hauptsitz in New York hat der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ein entsprechendes Konzept vorgelegt, wie CEP-Geschäftsführer Hans-Jakob Schindler der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Organisation wolle auf dem Gelände in der Gemeinde Wandlitz ein zusätzliches Standbein aufbauen und den historisch belasteten Ort für Bildungs- und Aufklärungsarbeit nutzen.

Über die Zukunft des Areals, zu dem die frühere Villa des NS-Propagandaministers Joseph Goebbels und zu DDR-Zeiten die Hochschule der Freien Deutschen Jugend (FDJ) gehörten, wird seit Langem diskutiert. Eigentümer ist das Land Berlin, das das Gelände seit dem Jahr 2000 ungenutzt lässt; die Gebäude verfallen zusehends. Im vergangenen Sommer hatte die Berliner Finanzverwaltung angekündigt, 13 Bewerberinnen und Bewerber für eine künftige Nutzung genauer zu prüfen. Vor wenigen Monaten wurde zudem bekannt, dass auch die Bundeswehr das Areal als möglichen Standort in Betracht zieht.

Das CEP will sich nach eigenen Angaben ausschließlich auf das denkmalgeschützte frühere Goebbels-Landhaus konzentrieren. "Die können wir ohne Probleme renovieren", sagte Schindler. Unterstützt wird das Vorhaben demnach von dem international renommierten Architekten Daniel Libeskind, der nach Angaben der Organisation bereit ist, einen Umbau zu begleiten. Ein Nutzungskonzept sei der BIM bereits vor mehr als einem Jahr übermittelt worden. Ziel ist es, das Gebäude zu einem Ort zu machen, an dem Strategien gegen Antisemitismus und extremistische Hetze im Netz entwickelt und vermittelt werden.

Ob und wann das Projekt realisiert werden kann, ist offen. Das Land Berlin prüft weiterhin verschiedene Optionen für das historische Areal am Bogensee. Zwischen sicherheitspolitischen Überlegungen, etwa der möglichen Nutzung durch die Bundeswehr, und zivilgesellschaftlichen Konzepten wie dem des CEP steht die Liegenschaft exemplarisch für den Umgang mit NS-belasteten Orten in Deutschland: Zwischen Verfall, Vermarktung und erinnerungspolitischer Aufarbeitung muss eine langfristige Entscheidung getroffen werden.

Rechtsgutachten hält Österreichs Paketabgabe für verfassungs- und unionsrechtswidrig

12.06.2026


Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Oktober die Einführung einer umstrittenen Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung für große Online-Händler. Betroffen wären Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro, insgesamt 16 Plattformen und Händler, wie der Handelsverband mitteilt. Dazu zählen unter anderem Amazon, Otto, Temu, Zalando, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz. Laut Schätzungen des Marktforschers EBCD basiert die Auswahl auf den jeweiligen Online-Umsätzen.

Indirekte Auswirkungen erwartet der Handelsverband für rund 4.000 österreichische Händler, die ihre Waren über diese großen Online-Marktplätze vertreiben. Offen ist, ob der heimische Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro ebenfalls unter die Abgabe fallen wird. Das Finanzministerium kalkuliert mit einem jährlichen Aufkommen von rund 280 Millionen Euro aus der Paketsteuer. Diese Einnahmen sollen ab 1. Juli 2026 eine geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.

Der Versandhändler Otto kündigt massiven Widerstand gegen die neue Abgabe an. Sollte die Paketsteuer wie vorgesehen umgesetzt werden, will das Unternehmen gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet im Schulterschluss mit dem Handelsverband mit einem zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Theoretisch reicht der Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Rückendeckung erhält Otto von der Anwaltskanzlei Dorda. Ein von ihr erstelltes Gutachten stuft den Entwurf der Paketsteuer als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Dorda-Partner Andreas Zahradnik sieht "sehr große Chancen", eine Anfechtung erfolgreich zu führen, und bewertet die Erfolgsaussichten auf europarechtlicher Ebene als noch höher. Während das Finanzministerium auf zusätzliche Einnahmen für steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen verweist, bereitet sich die Branche auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor, deren Ausgang maßgeblich bestimmen dürfte, wie weit nationale Sonderabgaben im europäischen Onlinehandel künftig gehen können.