Arbeitsmarktreform: Regierung will „Zwischenparken“ beim AMS massiv eindämmen

10.06.2026


Die Bundesregierung schnürt für das Doppelbudget 2027/28 ein umfassendes Sparpaket, das vor allem den Arbeitsmarkt und die Infrastruktur trifft. Nach einem Arbeitspapier der Koalitionsparteien, über das unter anderem „Kurier“, „Die Presse“ und die „Tiroler Tageszeitung“ berichtet haben, sollen sowohl das System der Arbeitslosenversicherung als auch der Rahmenplan für die ÖBB deutlich umgebaut werden. Das Budgetbegleitgesetz, das die entsprechenden Änderungen gesetzlich absichern soll, wird nach Angaben aus Verhandlungskreisen in den kommenden Tagen in Begutachtung geschickt. Im Finanzministerium verweist man auf laufende Gespräche, dementiert die bekannt gewordenen Eckpunkte aber nicht grundsätzlich.

Kern des arbeitsmarktpolitischen Teils ist ein härteres Vorgehen gegen das sogenannte „Zwischenparken“ von Beschäftigten beim AMS. Dabei kündigen vor allem Saisonbetriebe im Tourismus oder Unternehmen in der Baubranche ihre Mitarbeiter für wenige Wochen, um sie danach wieder einzustellen, während sie dazwischen Arbeitslosengeld beziehen. Künftig soll es bei einvernehmlichen Kündigungen eine vierwöchige Sperrfrist geben, bevor Arbeitslosengeld ausbezahlt wird: Zwei Wochen soll der Arbeitgeber weiter zahlen, für weitere zwei Wochen wäre überhaupt keine Leistung vorgesehen. Erst danach würde der Staat einspringen. Die Regierung rechnet damit, auf diese Weise rund 200 Millionen Euro pro Jahr einzusparen, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Last jeweils zur Hälfte tragen sollen.

Zusätzlich ist eine strukturelle Änderung bei der Arbeitslosenversicherung geplant: Die bisher nach Einkommensstufen gestaffelten Beiträge bis zu einem Bruttogehalt von 2.630 Euro monatlich sollen entfallen. Stattdessen soll ein einheitlicher Beitragssatz für alle Einkommen gelten. Laut Regierung wird damit die „Beitragsbasis verbreitert“ und „Mehrarbeit belohnt“. Für das Budget werden daraus Mehreinnahmen von 276 Millionen Euro im Jahr 2027 und 415 Millionen Euro ab 2028 erwartet. Parallel dazu sollen die AMS-Förderungen für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen deutlich reduziert werden: Statt derzeit rund 185 Millionen Euro pro Jahr aus den AMS-Landesstellen sind Kürzungen um 100 Millionen Euro vorgesehen.

Auch im Bereich der Verkehrsinfrastruktur setzt die Koalition auf Konsolidierung. Im ÖBB-Rahmenplan sind laut dem Arbeitspapier „gröbere Einsparungen“ vorgesehen. Durch Kürzungen und Effizienzmaßnahmen im Zuge einer geplanten Reform der ÖBB-Holding rechnet die Regierung 2027 mit einem Konsolidierungsbeitrag von 55 Millionen Euro, der 2028 auf 285 Millionen Euro anwachsen soll. Nach Informationen der „Tiroler Tageszeitung“ könnte das zweite Teilstück der Unterinntalbahn zwischen Radfeld und Kufstein/Schaftenau verschoben werden und damit vorerst dem Sparstift zum Opfer fallen. Das Projekt gilt als zentrale Zulaufstrecke für den Brennerbasistunnel. Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) reagierte kritisch und warnte, die Bundesregierung riskiere damit eine „Bankrott-Erklärung in der Transitpolitik“, zumal sich auch auf deutscher Seite die notwendigen Zulaufstrecken verzögern.

Über die Arbeitsmarkt- und Verkehrspolitik hinaus sollen auch Landwirte einen Beitrag zum Budgetkurs leisten; Details dazu werden im Umfeld des Budgetbegleitgesetzes erwartet. Insgesamt verfolgt die Bundesregierung mit dem Doppelbudget das Ziel, über Beitragserhöhungen, Leistungskürzungen und verschobene Investitionen zusätzliche Spielräume im Finanzrahmen zu schaffen. Die genaue Ausgestaltung bleibt Gegenstand laufender Verhandlungen, doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Kombination aus restriktiverem AMS-Zugang, breiterer Beitragsbasis und geringeren Fördersummen für Infrastruktur- und Beschäftigungsprogramme breite wirtschaftliche und politische Debatten auslösen dürfte.

Rechtsgutachten hält Österreichs Paketabgabe für verfassungs- und unionsrechtswidrig

12.06.2026


Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Oktober die Einführung einer umstrittenen Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung für große Online-Händler. Betroffen wären Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro, insgesamt 16 Plattformen und Händler, wie der Handelsverband mitteilt. Dazu zählen unter anderem Amazon, Otto, Temu, Zalando, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz. Laut Schätzungen des Marktforschers EBCD basiert die Auswahl auf den jeweiligen Online-Umsätzen.

Indirekte Auswirkungen erwartet der Handelsverband für rund 4.000 österreichische Händler, die ihre Waren über diese großen Online-Marktplätze vertreiben. Offen ist, ob der heimische Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro ebenfalls unter die Abgabe fallen wird. Das Finanzministerium kalkuliert mit einem jährlichen Aufkommen von rund 280 Millionen Euro aus der Paketsteuer. Diese Einnahmen sollen ab 1. Juli 2026 eine geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.

Der Versandhändler Otto kündigt massiven Widerstand gegen die neue Abgabe an. Sollte die Paketsteuer wie vorgesehen umgesetzt werden, will das Unternehmen gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet im Schulterschluss mit dem Handelsverband mit einem zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Theoretisch reicht der Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Rückendeckung erhält Otto von der Anwaltskanzlei Dorda. Ein von ihr erstelltes Gutachten stuft den Entwurf der Paketsteuer als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Dorda-Partner Andreas Zahradnik sieht "sehr große Chancen", eine Anfechtung erfolgreich zu führen, und bewertet die Erfolgsaussichten auf europarechtlicher Ebene als noch höher. Während das Finanzministerium auf zusätzliche Einnahmen für steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen verweist, bereitet sich die Branche auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor, deren Ausgang maßgeblich bestimmen dürfte, wie weit nationale Sonderabgaben im europäischen Onlinehandel künftig gehen können.