APA bietet kooperative KI-Infrastruktur für Medienhäuser mit „AustroBERT“

01.04.2026


Die Austria Presse Agentur (APA) steigt mit einem eigenen KI-Sprachmodell in die Riege technischer Plattformanbieter im Mediensektor auf. Gemeinsam mit der AI Factory Austria AI:AT hat die Nachrichtenagentur „AustroBERT“ entwickelt, ein Modell der BERT-Familie, das ausschließlich auf APA-Agenturmeldungen trainiert wurde. Ziel ist zunächst die automatisierte Kategorisierung von Medientexten – ein Kernbaustein für Such- und Empfehlungssysteme, Archivierung und Analyse im redaktionellen Alltag.

Das Projekt wurde im Rahmen des FFG-Forschungsprogramms FAIRmedia umgesetzt und soll laut APA die technologische Auswahl an BERT-Systemen im deutschsprachigen Raum, insbesondere in Österreich, erweitern. Weil das Modell auf „sauberen, lizenzrechtlich einwandfreien Daten“ basiert, sieht die Agentur darin einen Beitrag zur Informations- und Technologiesouveränität. „AustroBERT“ wird unter einer wissenschaftlichen Lizenz veröffentlicht und steht damit Forschungs- und Bildungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung. Medienunternehmen können Technologie und Modell zudem als kooperative Infrastruktur über die APA nutzen.

Eine der größten Hürden in der Entwicklung war der Zugriff auf genügend GPU-Ressourcen für ausreichend viele Trainingsläufe. Hier kam AI:AT ins Spiel: Die Organisation stellte einen professionell organisierten Zugang zur Infrastruktur des European High Performance Computing Joint Undertaking (EuroHPC) bereit. „AustroBERT“ gilt damit als Beispiel dafür, wie die europäische „AI Factories Initiative“ Hochleistungsrechner für konkrete Anwendungen in der Medienbranche nutzbar macht.

Aufbauend auf den Erfahrungen mit „AustroBERT“ plant die APA nach eigenen Angaben weitere Schritte: Vorgesehen ist die Entwicklung eines Small Language Model speziell für journalistische Anwendungsfälle; perspektivisch sollen auch größere Modellansätze geprüft werden. Für den österreichischen Medienmarkt markiert „AustroBERT“ damit nicht nur einen technologischen Testlauf, sondern auch den Versuch, eigene Standards und Infrastrukturen im wachsenden KI-Ökosystem zu etablieren.

Mietzinse im Fokus: Wien bietet kostenlose Überprüfung von Vorschreibungen

01.04.2026


In Wien treten mit 1. April neue Regeln für Mieterhöhungen in Kraft, die den Spielraum für Vermieter deutlich einschränken sollen. Auf Basis der vom Bund beschlossenen Mietpreisbremse dürfen Mietzinse in vielen Verträgen heuer erstmals wieder angehoben werden – allerdings nur innerhalb klar vorgegebener Grenzen. Die Stadt reagiert darauf mit einem erweiterten Service: Die städtische Mieterhilfe bietet eine kostenlose Prüfung der vorgeschriebenen Erhöhungen an.

Laut der neuen Wohnstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) sind Aufschläge nur in begrenzter Höhe zulässig. Für die meisten Altbauwohnungen sowie für Gemeindebauwohnungen ist eine Anhebung von maximal 1 Prozent erlaubt. Im frei vermieteten Segment liegt der zulässige Rahmen bei höchstens 3,3 Prozent. Der Wert für den freien Mietmarkt errechnet sich aus der Inflation, die nach den Vorgaben aber nur teilweise weitergegeben werden darf.

Die Stadt rechnet damit, dass die neuen Bestimmungen zu Unsicherheiten führen könnten – sowohl auf Seiten der Mieter als auch der Vermieter. Hanel-Torsch verweist darauf, dass es in der Folge zu unzulässigen Mieterhöhungen kommen kann. Die Mieterhilfe soll hier als Kontrollinstanz fungieren und prüfen, ob die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden. Mieterhöhungen sind grundsätzlich höchstens einmal jährlich gestattet und im Jahr 2026 frühestens wieder ab April möglich.

Voraussetzung für jede Erhöhung ist eine Wertsicherungsklausel im Mietvertrag. Ohne eine solche Vereinbarung sind Mietzinsanpassungen rechtlich nicht zulässig. Parallel dazu ändern sich auch die Regeln für befristete Verträge: Ist der Vermieter ein Unternehmer, müssen neue befristete Mietverträge künftig grundsätzlich auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen oder verlängert werden. Wird eine kürzere Dauer vereinbart, bleibt der Mietvertrag zwar gültig, die verkürzte Befristung ist aber rechtlich nicht durchsetzbar.